Wasserzugabe
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Unzulässige Wasserzugabe
Das nachträgliche Zumischen von Wasser zum fertigen Frischbeton ist unzulässig. Bei unplanmäßiger Wasserzugabe werden die Eigenschaften also die Qualität des Betons vermindert und führt zu Folgeschäden.
Häufig kommt es zu Rissbildungen und speziell bei Böden zum Abplatzen der obersten und wichtigsten Schicht.
Auch bei unzureichender Nachbehandlung treten diese Folgeschäden auf.
Fließmittel darf jedoch vor Ort zugegeben werden um die Verarbeitbarkeit zu verbessern.
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